Fragen kostet nichts

Beratungsangebot – Ärger mit dem Chef? Oder dem Vermieter? Der ebay-Kauf entspricht nicht den Erwartungen? Bei rechtlichen Fragen sollte man einen Anwalt aufsuchen – nur: Der kostet Geld. Bonner Jurastudierende bieten seit kurzem eine kostenlose Alternative.

von Johanna Dall’Omo

(Illustration: Alexander Grantl / AKUT)

(Illustration: Alexander Grantl / AKUT)

Während ihres Jurastudiums lernen Jurastudierende oft nur Definitionen auswendig und kauen Gerichtsurteile durch. Den ersten praktischen Einblick in den juristischen Alltag bekommen sie jedoch oft erst im Referendariat. Die Idee der Lawclinic bietet Studenten der Rechtswissenschaften direkt ab dem ersten Semester die Möglichkeit, echte Fälle zu bearbeiten. So bekommen sie Übung und sind besser auf das spätere Berufsleben vorbereitet. Auf der anderen Seite wird Mandanten mit einem Rechtsproblem die Möglichkeit gegeben, ihren Fall kostenlos bearbeiten zu lassen. Die Idee ist grundsätzlich nicht neu. Man kann sich von Medizinstudierenden behandeln lassen, von Frisör-Azubis die Haare schneiden lassen und diese profitieren davon immer auch selbst. Die Lawclinic hat dieses Konzept auf juristische Fälle übertragen.

In Bonn existiert die Lawclinic seit Mai diesen Jahres. Aktuell sind bereits mehr als 100 Bonner Studenten und Studentinnen der Rechtswissenschaften bei dem Programm angemeldet. Etwa 30 von ihnen bringen sich aktiv in die Beratungen ein. Von den Fällen, zwischen 10 und 20 neue pro Woche, können momentan, aufgrund der Kapazitätsgrenze, noch nicht alle angenommen werden.

Bei der Umsetzung der Idee in Bonn half Professor Dr. Michael Beurskens den Studierenden. Er ist der Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht der Uni Bonn und hatte zuvor schon beim Aufbau der Lawclinic in Düsseldorf geholfen. Zusammen mit anderen Betreuern unterstützt er die angehenden Juristinnen und Juristen und stellt eine korrekte Beratung sicher.

Um das Risiko gering zu halten, gibt es eine Grenze des Streitwerts bei 800 €. Das heißt, dass der Wert des Gegenstandes, um den es geht, diese Grenze nicht überschreiten darf. Fertig ausgebildet sind die Studierenden schließlich noch nicht. Damit solche »fertigen« Anwälte das Angebot nicht als kostenlose Konkurrenz ansehen, bemüht sich die Lawclinic aktuell um eine Zusammenarbeit mit einigen von ihnen. Zusätzlich sind die Teilnehmer abgesichert, da sie nicht für Berufsfehler haftbar sind, sondern nur für grobe Fahrlässigkeit. Das heißt, es wird nur das von ihnen erwartet, was ein Studierender im jeweiligen Semester auch schon wissen kann. Die Teilnehmer der Lawclinic haben, gegenüber den »echten« Anwälten, aber auch einen Vorteil. Sie sind engagiert, motiviert und bereit, Zeit zu investieren. So suchen sie auch mal juristische Fundstellen raus, für die sich ein Anwalt bei einem Streitwert von 100 € vielleicht nicht die Mühe machen würde.

Wer selbst eine Rechtsberatung braucht, findet auf www.lawclinic.de ein Formular, über das der Fall geschildert werden kann. Professor Beurskens überprüft dann, ob der Fall für die Lawclinic geeignet ist, versieht die Unterlagen mit Hinweisen und stellt sie den teilnehmenden Studierenden in einem eigenen Intranet zur Verfügung. Diese können dann selbstständig entscheiden, welchen Fall sie bearbeiten möchten. Daraufhin nehmen sie Kontakt mit dem Mandanten auf und erarbeiten zusammen eine Lösung für das Problem.

Wer das Glück hat, keinen juristischen Rat zu brauchen, für den lohnt sich trotzdem ein Klick auf die Internetseite. In der neuen Rubrik »Berater des Monats« werden die Teilnehmer der Lawclinic und ihre Fälle vorgestellt.

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