Neue Spielregeln

Vieles bleibt wie es mal war. Aber nicht alles.

Am 16. Oktober wurde eine neue Satzung der Studierendenschaft veröffentlicht. Ein erster Entwurf wurde im Frühjahr wegen eines kleinen Details vom Rektorat nicht genehmigt. Nun wurde vom SP nachgebessert und diesmal gab es keine Beanstandungen mehr. Die Satzung regelt die Grundzüge unserer verfassten Studierendenschaft – ein Grund, mal genauer hinzusehen, was sich jetzt ändert. Für dich, mich, uns alle.

Studierendenparlament

Das SP wird kleiner
Derzeit nehmen theoretisch noch 51 Abgeordnete an den Sitzungen des SP teil. Mit der neuen Satzung wird diese Zahl auf 43 gesenkt. Schon länger gab es unter den Hochschulgruppen eine Diskussion um die Zahl der Sitze im SP, das eines der größten Studierendenparlamente in Nordrhein-Westfalen ist. Im ursprünglichen Entwurf für die neue Satzung sollten es nur noch 39 Abgeordnete sein, doch damit waren nicht alle glücklich. Als Kompromiss einigte man sich schließlich auf die neue Zahl von 43 Sitzen. Außerdem gibt es ein neues Sitzzuteilungsverfahren, das Listen mit wenigen Stimmen im Vergleich zu den großen etwas besser stellt. Wer sich bei Wikipedia einlesen möchte: Das alte Verfahren heißt d‘Hondt, das neue Sainte-Laguë/Schepers.

Mehr Stellvertreter
Neben den gewählten SP-Mitgliedern gibt es Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die einspringen, wenn die gewählten Mitglieder mal verhindert sind. Die bisherige Regelung zur Stellvertretung von SP-Mitgliedern lautete wie folgt: Maximal zwei Abgeordnete einer Liste können von den ersten beiden Nachrückplätzen dieser Liste vertreten werden. Dadurch wurden große Listen mit vielen Sitzen gegenüber kleineren Listen benachteiligt: Während beispielsweise bei der GHG nur drei von 18 Abgeordneten ausfallen mussten, bis die Fraktion bei Abstimmungen nicht mehr ihre vollen 18 Stimmen einbringen konnte, durfte zum Beispiel die LHG 2/3 ihrer gesamten Fraktion vertreten lassen.
Die neue Satzung entschärft dieses Problem, indem insgesamt 14 Stellvertreterplätze geschaffen werden, die nach Größe auf die Listen aufgeteilt werden. Jede Liste kann aber weiterhin mindestens 2 Abgeordnete vertreten lassen.

Neue Ausschussregeln
In jeden Ausschuss des SP kann die Fachschaftenkonferenz (FK) ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied entsenden. Die neue Satzung legt fest, dass diese noch vom SP bestätigt werden müssen. Damit diese Ausschussmitglieder aber von Anfang an im Ausschuss mitarbeiten können, wurden auch die Regeln für die Einsetzung von Ausschüssen angepasst. Bislang konnten Ausschüsse spontan auf SP-Sitzungen eingesetzt werden, ihre Mitglieder wurden dann direkt gewählt. Dies hätte zur Folge, dass die FK erst in ihrer nächsten darauf folgenden Sitzung eigene Mitglieder nachwählen könnte und diese dann bis zur nächsten Sitzung des Studierendenparlaments warten müssten, bevor sie im Ausschuss aktiv werden könnten. Die neue Satzung legt nun fest, dass der Antrag zur Einsetzung eines Ausschusses 7 Tage im Voraus auf der Tagesordnung angekündigt werden muss. Somit hat die FK dann eine Woche Zeit, Ausschussmitglieder zu nominieren. Diese können dann zusammen mit den restlichen vom SP benannten Mitgliedern gewählt werden.

Fachschaften

Der Fachschaftsrat wird (höchstwahrscheinlich) größer
Früher bestand der Fachschaftsrat aus maximal 9 Leuten: Vorsitzende/r, stellvertretende/r Vorsitzende/r, Finanzreferent/in und bis zu 6 weiteren Mitgliedern. Dazu sollen ab sofort noch je zwei Personen aus jedem Studiengang kommen, den die Fachschaft vertritt, sofern das mindestens zwei sind – was dank Bachelor/Master bei so gut wie jeder Fachschaft der Fall ist.
Diese neue Regelung soll sicherstellen, dass es für jeden Studiengang ein Mindestmaß an Repräsentation im FSR gibt.

Liste der Fachschaften in FKGO
Schon seit Jahren streben die Fachschaften eine Satzungsänderung an. Das hat folgenden Grund: Die Studierendenschaft gliedert sich in Fachschaften. Wie genau diese Gliederung aussieht, regelt die Liste der Fachschaften. Bislang war diese Liste ein Anhang der Satzung, was zur Folge hatte, dass jede Fachschaftsneugründung, -fusion, -aufspaltung oder
-auflösung durch eine Änderung der Satzung herbeigeführt werden musste. Das bedeutete jedes Mal 3 Lesungen im SP und Beschluss mit qualifizierter 2/3-Mehrheit sowie anschließendem monatelangen Warten, bis die neue Satzung vom Rektorat genehmigt wird. Nun geht das alles schneller.

Ältestenrat

Auskunftsrecht
Die AStA-Vorsitzende und ihre Referenten sind neuerdings auch dem Ältestenrat gegenüber auskunftspflichtig.

Sonderregeln während der Wahlzeit
Im Zeitraum 40 Tage vor der SP-Wahl bis zum Ende der Wahlwoche ist der Ältestenrat auf außerordentlichen Sitzungen bereits beschlussfähig, wenn nur 1/3 seiner Mitglieder anwesend ist. Zuvor war auch hier die Hälfte der Mitglieder notwendig.
Der Ältestenrat unterstützt mit seiner Kompetenz den Wahlausschuss bei der Durchführung der Wahlen, gleichzeitig ist er Ansprechpartner für Einsprüche gegen Entscheidungen des Wahlausschusses. Da in solchen Fällen wegen der vielen einzuhaltenden Fristen nicht viel Zeit für die Terminfindung bleibt, ist es wichtig, dass der Ältestenrat hier besonders flexibel einberufen werden kann.

Haushalt

Rücklagen
Rücklagen sind Geld, das „zurückgelegt“ wird, und dienen in der Studierendenschaft zum Beispiel dazu, zum Anfang des Haushaltsjahrs die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten, während noch keine Studierendenbeiträge von der Universität überwiesen wurden. Die Höhe der Rücklagen der Studierendenschaft darf, statt wie bisher 50 %, nun 75 % der Höhe der Einnahmen aus Studierendenbeiträgen betragen. Da die entsprechende gesetzliche Regelung entfallen war, wollte man diese Begrenzung in der Satzung zwar nicht abschaffen, aber etwas an die Realtität anpassen. Als der letzte Finanzreferent Malte Lömpcke den Entwurf für den aktuellen Haushaltsplan aufstellte, rechnete er noch fest damit, dass die neue Satzung rechtzeitig in Kraft sein würde, und berücksichtigte diese neue Grenze bereits. Da aber im Juni noch die alte Satzung in Kraft war, waren die vorgesehenen Rücklagen plötzlich viel zu hoch – der Haushaltsplan musste noch einmal komplett umgebaut werden. Lömpcke stellte im SP eine Reihe von Änderungsanträgen zu seinem eigenen Haushaltsentwurf, und dadurch konnte schließlich ein satzungskonformer Haushalt verabschiedet werden.

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