Anwesend gewesen?

Die Anwesenheitspflicht für Lehrveranstaltungen ist endgültig aufgehoben. Nur ein paar Ausnahmen bleiben bestehen – so regelt es seit Oktober 2014 ein Gesetz in NRW. Doch einige Dozenten wehren sich dagegen – und andere verstehen den ganzen Wirbel nicht.

Von Alexander Grantl

Allein gelassen: ist Dozentin Alice Barth nur auf diesem Foto – ihre Übungen sind besser besucht

 

»Hochschulzukunftsgesetz« heißt es, am 1. Oktober 2014 ist es in Kraft getreten und vor allem sein § 64 sorgte für Aufsehen. Dieser regelt nämlich klar, dass die Teilnahme an Lehrveranstaltungen grundsätzlich nicht mehr Voraussetzung ist, um zu einer Prüfung zugelassen zu werden. Eine allgemeine Anwesenheitspflicht ist demnach unzulässig. In einigen Ausnahmen ist sie jedoch erlaubt, zum Beispiel bei Exkursionen, Sprachkursen, Praktika, praktischen Übungen oder vergleichbaren Veranstaltungen.

Allein, dass es das Gesetz gibt, heißt jedoch nicht, dass sich auch jeder daran hält. Das Referat für Hochschulpolitik des AStA rief im Dezember Studierende auf, sich zu melden, wenn Dozenten versuchten, die Abschaffung zu umgehen. Mindestens 11 Kurse verschiedener Fakultäten seien mittlerweile bekannt geworden, in denen versucht worden sei, der Abschaffung auszuweichen. Viele Beschwerden seien aus Informatik- und Philosophie-Kursen gekommen. Zudem prüfe man Hinweise, denen zufolge ganze Institute die Abschaffung ignorierten.

„Es gibt an der Uni viel drängendere Probleme als die Abschaffung der Anwesenheitspflicht“, sagt Alice Barth. Die 27-Jährige ist Dozentin am Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie. Sie kann das ganze Aufsehen nicht verstehen. Es sei schade, dass es überhaupt dieses Gesetz gebraucht habe – die „Idee des Studiums“ sei schließlich, etwas aus eigenem Interesse zu lernen. Dass ihre Studierenden durchaus andere „Ideen“ vom Studium haben, gibt Barth allerdings selber zu: „Ich schätze, dass man anstatt – wie zuvor – zwei Mal zu fehlen, nun viermal fehlt.“ Allerdings seien dafür auch „weniger Leute da, die ganz offensichtlich schlafen.“

Dozenten nutzen offenbar verschiedene Möglichkeiten, die Abschaffung zu umgehen. Der Hochschulpolitik-Referent des AStA, Simon Hansen, berichtet, dass die Dozenten meist einfach weiterhin Anwesenheitslisten ausfüllen ließen und dabei erklärten, die Listen würden unter anderem zu Referatsbenotungen herangezogen. Ein einzelner Dozent würde sogar Mitarbeitsnoten vergeben. Andere versuchten hingegen, Kurse als „praktische Übung“ auszugeben, um von der Ausnahmeregelung zu profitieren.

Das Hochschulpolitik-Referat könne in diesen Fällen auf mehrere Arten helfen. Nach einer persönlichen Beratung des Studierenden würde man den entsprechenden Dozenten zunächst um Unterlassung bitten – andernfalls drohe man mit einer Personal- oder Rechtsaufsichtsbeschwerde. Dabei gehe man im Referat stets vertraulich vor, um die Identität des Studierenden zu schützen, der sich beschwert. Sollte das Problem jedoch weiterhin bestehen, sei das Referat bereit, eine Klage des Studierenden zu unterstützen.
Referent Hansen gibt dabei zu: „Die DozentInnen hassen uns – verständlich.“ Aber für ihn sei wichtiger, Klarheit für Studierende zu schaffen, was zulässig ist und was nicht.

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