These 1

Das WLAN-Netz der Universität muss stärker ausgebaut werden.

These 2

Der AStA soll eine kritische, streitbare und unabhängige Stadt- und Studierendenzeitung herausgeben, anstatt eine von den Machtverhältnissen im AStA abhängige und vom AStA-Vorsitz kontrollierte Zeitschrift.

Die derzeitig vom AStA herausgegebene Zeitschrift „BAStA“ erscheint jede zweite Woche in einer Auflage von 2000 Exemplaren und muss vor Drucklegung durch den AStA-Vorsitz genehmigt werden.

These 3

Leistungsnachweise im Studium sollen pseudonymisiert behandelt und ohne Kenntnis des Urhebers beurteilt werden.

These 4

Zusätzlich zur AStA-Fahrradwerkstatt auf der Endenicher Allee soll auch auf dem Venusberg eine Fahrradwerkstatt eingerichtet werden.

These 5

Der AStA soll sich für mehr attraktiven studentischen Wohnraum stark machen.

These 6

Über die Uni-App sollen der Studierendenausweis, der ULB-Ausweis und eine Bezahlfunktion für Universität und Studierendenwerk mobil verfügbar sein.

These 7

Es soll eine online-abrufbare Bib-Ampel eingeführt werden, die die Studierenden über die Anzahl freier Lern- und Arbeitsplätze in den Bibliotheken informiert.

These 8

Die größtmögliche Freiheit der Forschung soll erhalten bleiben.

Die Freiheit der Forschung zählt zu den bürgerlichen Grundrechten. In Deutschland wird die Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes als Grundrecht geschützt. Dieses Grundrecht gerät an seine Grenzen, wenn andere Verfassungswerte dadurch betroffen sind (z.B. Gentechnik, Embryonenforschung, Militärforschung).

These 9

Es soll keinen Burgfrieden zwischen AStA und Rektorat/Verwaltung geben. Der AStA soll konsequent und nachdrücklich die Interessen der Studierenden vertreten.

These 10

Die Mitgliedschaft im freien zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) sollte beendet werden.

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V. ist der überparteiliche Dachverband von Studierendenvertretungen in Deutschland. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Zahl der eingeschrieben Studierenden. 2013/14 zahlte die Verfasste Studierendenschaft der Uni Bonn 25.502,40 € an den fzs, im aktuellen Nachtragshaushaltsplan sind 26.000 € dafür vorgesehen.

These 11

Wie in der Mensa Nassestraße, soll zukünftig in allen Mensen zusätzlich zum vegetarischen auch ein veganes Menü angeboten werden.

These 12

In Mensen und Cafeterien sollen keine Coca-Cola-Produkte angeboten werden.

vom Studierendenwerk Bonn angebotene Getränke (ohne Kaffee und Tee)
Getränke von "Coca Cola":
  • Bonaqa
  • Coca Cola - diverse Sorten
  • Fanta - diverse Sorten
  • Lift
  • Mezzo Mix - diverse Sorten
  • Sprite
  • Vio - diverse Sorten
  • Nestea
  • Minute Maid
  • Relentless
Getränke anderer Anbieter:
  • Gerolsteiner - diverse Sorten
  • Vittel - diverse Sorten
  • Tönissteiner - diverse Sorten
  • Bionade - diverse Sorten
  • true fruits - diverse Sorten
  • Eistee im Tetrapak (Einzelhandel) - diverse Sorten
  • Gaffel Fassbrause
  • Seezüngle - diverse Sorten
  • Obst- und Gemüsesäfte (Einzelhandel)
  • Müllermilch und -drinks
  • Frische Säfte (Einzelhandel)
  • Sowie H-Milch und H-Kakao, und verschiedene Biere und alkoholische Getränke für Cocktails

These 13

Die Unterstützung durch das BAföG muss elternunabhängig werden.

Bislang ist die Gewährung der BAföG-Förderung sowie die eventuelle Fördersumme unter anderem an die Bezüge und Rücklagen der Eltern gebunden.

These 14

Die Nutzung von Uni-Diensten (wie E-Mail-Postfächer) soll für Alumni in vollem Umfang erhalten bleiben.

Die Universität erklärte kürzlich, dass eine Nutzung des E-Mail-Accounts @uni-bonn.de für Alumni in vollem Umfang aus lizenzrechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein wird. Als Weiterleitungsadresse kann die Mail jedoch weiterhin genutzt werden. Des Weiteren entfallen für Alumni künftig Services wie der Netzwerkspeicherplatz beim HRZ, die Möglichkeit zu Recherche sowie Zugriff auf Datenbanken in der ULB und der Zugang zum internen Datennetz der Universität über VPN/WLAN/Eduroam oder zu Zugang zu E-Campus.

These 15

Es soll eine Unicard eingeführt werden, die den Studierendenausweis, den ULB-Ausweis und eine Bezahlfunktion in Universität und Studierendenwerk umfasst.

These 16

AStA, Studierendenwerk und Universität sollen die Vermittlungsstelle „Wohnen für Hilfe“ dauerhaft anbieten.

These 17

Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit im AStA von Euro 175,00 auf Euro 200,00 soll zurückgenommen werden.

These 18

Arbeitsplätze für Studierende an der Universität Bonn müssen öffentlich ausgeschrieben, die Bewerbungen pseudonymisiert behandelt werden.

These 19

Für alle Bachelorabsolvierenden soll ein Master-Platz zur Verfügung stehen.

These 20

Das Honors Program soll eingestellt werden.

Das Honors Program der Universität soll 150 besonders begabte Bachelorstudierende pro Jahrgang durch interdisziplinäre Veranstaltungen fördern. Die Finanzmittel dafür werden aus den Instituten genommen, deren ProfessorInnen Vorlesungen und Seminare für das Honors Program anbieten. Zulassungskriterium für das Program ist in der Regel der Notenschnitt im ersten Bachelorjahr.

These 21

Die Referate für die Vertretung von AusländerInnen, LesBiSchwulen- und trans* und Frauen- und Geschlechtergerechtigkeit im AStA sollen erhalten bleiben.

These 22

Die Hochschulgruppen sollen ihre Finanzierung transparent machen müssen.

These 23

In den Mensen und Universitätsgebäuden sollen kostenlos nutzbare Trinkwasserspender aufgestellt werden.


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