These 17

Die uneingeschränkte Freiheit der Forschung soll erhalten bleiben.

Die uneingeschränkte Freiheit der Forschung zählt zu den bürgerlichen Grundrechten. In Deutschland wird die Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes als Grundrecht geschützt. Dieses Grundrecht gerät an seine Grenzen, wenn andere Verfassungswerte dadurch betroffen sind (z.B. Gentechnik, Embryonenforschung, Militärforschung).


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