Die Studierenden sollten uneingeschränkt über die weitere Nutzung ihrer akademischen Erzeugnisse bestimmen können.
Die Hochschule hat einen rechtlichen Anspruch auf das erste Original der Abschlussarbeit. Zudem kann der Studierende Nutzungs-, Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechte an Dritte abtreten.